Berlin, 8. März 2019 – Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die angebotenen Zugeständnisse der US-Studios Disney, NBCUniversal, Sony Pictures, Warner Bros. sowie des Pay TV-Anbieters Sky UK im Fall „Cross-border access to pay-TV“ akzeptiert. Nachdem sie im Juli 2016 bereits die „Paramount Commitments“ angenommen hatte, bestehen in diesem konkreten Fall keine weiteren Ermittlungsgründe mehr.
„Mit diesem Schritt beendet die Kommission den sogenannten Sky UK Case, der uns über vier Jahre intensiv beschäftigt hat. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die US-Studios und Sky UK künftig nicht mehr vertraglich vereinbaren können, dass sogenannte Passivverkäufe von digitalen Angeboten des Pay-TV-Senders abzulehnen sind. Das wird nicht ohne Folgen bleiben für die Finanzierung und Vermarktung von Filmen und Serien in Deutschland und Europa“, sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Die SPIO hatte unmittelbar nach Eröffnung des Falles auf die mit diesem verbundene Gefährdung des Territorialitätsprinzips hingewiesen und den Fall als Interessierte Dritte Partei seit 2015 mit mündlichen und schriftlichen Eingaben begleitet. Ihr Ziel war es, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass die fraglichen Vertragsklauseln insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der deutschen und europäischen Filmwirtschaft essentiell sind, um Filme überhaupt finanzieren zu können.
„Das Territorialitätsprinzip ist für unabhängige Produktionen aus Deutschland und Europa eine wesentliche Säule der Finanzierung. Es muss für sie Bestand haben, und diesen Spielraum lesen wir auch in der Entscheidung der Kommission“, so Holighaus. Indem die EU-Kommission klarstellt, dass ihre Entscheidung nicht ohne weiteres auf ähnliche Vertragsklauseln in einem anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang angewendet werden kann, schaffe sie Spielraum für eine besondere Rücksichtnahme auf die unabhängige deutsche und europäische Filmwirtschaft. „Aus unserer Sicht muss es dabei bleiben, dass unabhängige Filmunternehmen die Exklusivität ihrer Gebietslizenzen auch vertraglich festhalten können. Sie brauchen diese Gewissheit, um konkurrenzfähige Budgets für die Filmproduktion aufzustellen und ihre Filme länderspezifisch auswerten zu können.“ Ohne sie sei es nicht möglich, ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Filmangebot aus Europa heraus aufrecht zu erhalten.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte das Verfahren gegen die US-Studios und Sky UK im Juli 2015 offiziell eingeleitet. Nach Auffassung der Kommissarin waren solche Klauseln in den Verträgen zwischen den Studios und Sky UK wettbewerbswidrig, die dem Pay TV-Anbieter untersagten, Verbrauchern aus anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich auf passive Nachfrage hin Zugang zu ihren Bezahlinhalten zu ermöglichen („passive sales“). Im Juli 2016 hat die EU-Kommission ein Angebot von Paramount angenommen („Paramount Commitments“), in dem sich das Studio verpflichtete, auf solche Vertragsklauseln künftig zu verzichten. Im Dezember 2018 haben die anderen US-Studios und Sky UK ähnliche Zugeständnisse angeboten, die die EU-Kommission jetzt akzeptiert hat. Noch offen ist, inwiefern die Kommission den Fall für die Vertragsbeziehungen zwischen den US-Studios und Sky Deutschland, Sky Italia, Canal+ France und dem spanischen Anbieter DTS Distribuidora de Televisión Digital weiterverfolgt. Diese Anbieter waren Betroffene der im Januar 2014 eingeleiteten Ausgangsermittlungen der Kommission.
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater und Audiovisuelle Medien. Als Dachverband von 20 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern. www.spio.de
Pressemitteilung zum Download
2019-03-08 PM Wettbewerbsverfahren SKY UK beendet
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